
Kinder- und Erwachsenenschutzrecht
Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist oder ein erwachsener Mensch urteilunfähig wird und sich selbst keine Unterstützung holen kann, werden die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden aktiv. Sie unterstützen beratend oder treffen Hilfs- oder Schutzmassnahmen. Wie gehen die KESB dabei vor? Welche Formen von Unterstützung können Sie bieten und wie sind sie im Kanton Aargau organisiert? Rechtsanwältin Christa Hausherr erklärt Ausrichtung, Ziele, Chancen und Risiken, und erzählt aus ihrem Arbeitsalltag und beleuchtet damit auch die Perspektive Betroffener und der Gesellschaft in diesem immer wieder herausfordernden Bereich unseres Systems.