Bedingungen

Der Verband der schweizerischen Volkshochschulen (VSV) ist die Dachorganisation der Volkshochschulen. Der VSV ist ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Sitz des VSV ist Zürich.

Mitglieder des VSV werden können:

> Volkshochschulen, die regelmäßig und nicht gewinnorientiert Kurse für die allgemeine Bildung Erwachsener veranstalten. Sie müssen sich Volkshochschulen nennen oder einen anderen, gleichwertigen Namen tragen;
> Regionale oder kantonale Zusammenschlüsse von Volkshochschulen.

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung.

Austritt

Der Austritt aus der Mitgliedschaft erfolgt auf Ende des Geschäftsjahres. Er muss dem Vorstand in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Ein austretendes Mitglied ist zur Entrichtung des Beitrages für das laufende Geschäftsjahr verpflichtet.