Dem Vorstand obliegt die strategische Führung des Verbandes. Er übernimmt namentlich folgende Aufgaben:
- Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
- Vertretung des Verbandes nach Außen.
- Der Vorstand kann Kommissionen einsetzen und erlässt Reglemente.
- Erlass der Reglemente über Zulassung und Gebrauch der Kollektivmarken.
- Festlegung des Pflichtenheftes der Geschäftsleiterin / des Geschäftsleiters,
- Anstellung/Entlassung, sowie Aufsicht über ihre / seine Tätigkeit.
Der Vorstand tagt, so oft es die Geschäfte erfordern. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die/der Vorsitzende entscheidet bei Stimmengleichheit. Die Sitzungen werden protokolliert. Die Geschäftsstelle führt das Sekretariat.